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Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Zuständig für den Amtsbezirk des Zentralfinanzamts Nürnberg ist die Steuerfahndungsprüfungsstelle beim Finanzamt Nürnberg-Süd.

Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Nürnberg-Süd

AufgabenbereichTelefon 0911 248 + Nebenstelle
Bereitschaftsdienst2990, 2991
Steuerfahndung (Kanzlei)2397
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar