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Allgemein

Personal

Personal in MAK217,28
Auszubildende0
Teilzeitquote (ohne Anwärter)29,1 %

Stand 01.01.2024

Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Zentralfinanzamts Nürnberg erstreckt sich grundsätzlich auf das gesamte Gebiet der kreisfreien Stadt Nürnberg. Er umfasst damit die Amtsbezirke der für die Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften zuständigen Finanzämter Nürnberg-Nord und Nürnberg-Süd.

Aufgaben

Sonderzuständigkeiten

AufgabengebietÖrtliche Zuständigkeit
Besteuerung der Körperschaften (Vereine, Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften u.a.)Nürnberg-Nord
Nürnberg-Süd
Körperschaften - ohne LohnsteuerHersbruck
Hilpoltstein
Schwabach
Grundbesitzbewertung (Bedarfsbewertung) für Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer
Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Nürnberg-Nord
Nürnberg-Süd
PfandverwertungNürnberg-Nord
Nürnberg-Süd
Fürth
Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften nach § 193 Abs. 1 AO, Prüfungen nach § 193 Abs. 2 AO für die Finanzämter, für die die Zuständigkeit dem Zentralfinanzamt Nürnberg übertragen worden istZum Beispiel für Körperschaften:
Nürnberg-Nord
Nürnberg-Süd
Hilpoldstein
Umsatzbesteuerung für die in Ungarn ansässigen UnternehmerBundesrepublik Deutschland
Besteuerung der in Ungarn ansässigen Werkvertragsunternehmer aller Rechtsformen (Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung bei den ungarischen Verleihern im Baubereich (§ 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ungarischen LeiharbeitnehmerBundesrepublik Deutschland
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§ 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des BaubereichsRegierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Unterfranken
Außensteuer: Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach den §§ 7 bis 15 i.V.m. § 18 Außensteuergesetz sowie nach § 180 Absatz 5 i.V.m. Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a AbgabenordnungRegierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Unterfranken
Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger, VermessungsbeamterStadtkreis Nürnberg
LohnsteuerNürnberg-Nord
Nürnberg-Süd

Andere Behörden

Das Zentralfinanzamt Nürnberg ist insbesondere nicht für folgende Angelegenheiten zuständig:

AufgabengebietZuständige Behörde
Veranlagung von natürlichen Personen und PersonengesellschaftenFinanzamt Nürnberg-Nord bzw. Nürnberg-Süd
Erbschaft- und SchenkungsteuerFinanzamt Amberg
GrunderwerbsteuerFinanzamt Lohr am Main
Feuerschutzsteuer, VersicherungsteuerBundeszentralamt für Steuern