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Steuererklärungen anderer Personen

Das Zentralfinanzamt Nürnberg ist grundsätzlich nur für die Veranlagung von Körperschaften zuständig.

Ausnahmen gelten nur für bestimmte ausländische Unternehmen und Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer. Nähere Informationen dazu sowie die Telefondurchwahlnummern der zuständigen Arbeitsbereiche finden Sie in unserer Rubrik
Kontakt / Ansprechpartner / Auslandssachverhalte.

Im übrigen erfolgt die Veranlagung von Arbeitnehmern und Personen mit anderen Einkünften sowie von Personengesellschaften durch die Finanzämter Nürnberg-Nord und Nürnberg-Süd. Welches der beiden Ämter zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz oder Sitz des Steuerpflichtigen.